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Ljubo Fotografie · Stand 08. August 2026

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotoaufträge und Bildlizenzen von Ljubo Fotografie. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot gehen diesen Bedingungen vor.

01Geltungsbereich und Vertrag 02Leistung und Bildauswahl 03Mitwirkung und Genehmigungen 04Honorar und Zahlung 05Terminänderung und Kündigung 06Lieferung und Archivierung 07Nutzungsrechte 08Mängel und Korrekturen 09Haftung 10Schlussbestimmungen
Diese AGB stammen aus dem bestehenden Auftritt von Ljubo Fotografie. Vor einer erneuten Veröffentlichung empfiehlt sich dennoch eine rechtliche Prüfung, insbesondere wenn sich Leistungen oder Geschäftsmodell ändern.
01

Geltungsbereich und Vertrag

Diese Bedingungen gelten für Foto- und Videoleistungen, Bildbearbeitung sowie die Einräumung von Nutzungsrechten durch Ljubo Fotografie. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, schriftliche Auftragsbestätigung oder den einvernehmlichen Beginn der Leistung zustande. Entgegenstehende Bedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden.

02

Leistung und Bildauswahl

Motiv, Dauer, Ort, Anzahl der finalen Bilder, Lieferform und besondere Bearbeitungswünsche werden im Angebot festgelegt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, trifft der Fotograf die Auswahl der gelungenen Aufnahmen und führt eine professionelle Grundbearbeitung in seinem erkennbaren Stil durch.

Unbearbeitete Rohdateien gehören nicht zum geschuldeten Leistungsumfang. Künstlerische Gestaltung, Bildsprache und Auswahl stellen keinen Mangel dar, sofern eine vereinbarte Leistungsbeschreibung eingehalten wird.

03

Mitwirkung und Genehmigungen

Auftraggeber stellen rechtzeitig alle Informationen, Zugänge und Ansprechpartner bereit, die für die Durchführung erforderlich sind. Werden Orte, Personen, Marken oder Gegenstände vom Auftraggeber organisiert, sorgt dieser – soweit erforderlich – für Aufnahme-, Haus- und sonstige Rechte.

Bei Minderjährigen ist die erforderliche Zustimmung der Sorgeberechtigten einzuholen.

04

Honorar und Zahlung

Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung zuzüglich ausdrücklich vereinbarter Reise-, Material- oder Zusatzkosten. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung im vereinbarten Umfang auf den Auftraggeber über.

05

Terminänderung und Kündigung

Terminänderungen sollen möglichst frühzeitig abgestimmt werden. Bei ungeeignetem Wetter, Krankheit oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs beider Parteien wird vorrangig ein Ersatztermin vereinbart.

Für eine Kündigung durch den Auftraggeber gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 648 BGB bei Werkleistungen. Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Belegung werden berücksichtigt. Ein gesetzliches Widerrufsrecht von Verbrauchern bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen bleibt unberührt.

06

Lieferung und Archivierung

Liefertermine und Übergabeweg richten sich nach dem Angebot. Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn notwendige Mitwirkungen ausstehen oder Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs die Bearbeitung verzögern.

Eine dauerhafte Archivierung der Aufnahmen ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Auftraggeber sollten gelieferte Dateien unmittelbar auf eigenen geeigneten Speichermedien sichern.

07

Nutzungsrechte

Private Auftraggeber erhalten, sofern nichts anderes vereinbart ist, ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur privaten Nutzung der final gelieferten Bilder, einschließlich privater Social-Media-Profile. Verkauf, Weiterlizenzierung und kommerzielle Nutzung sind davon nicht umfasst.

Bei geschäftlichen Aufträgen bestimmen Angebot oder Lizenzvereinbarung insbesondere Medien, Gebiet, Dauer, Reichweite und Exklusivität. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer zusätzlichen Vereinbarung.

Eine Verwendung von Kundenaufnahmen zu Eigenwerbung oder im Portfolio erfolgt nur, wenn die betroffenen Personen beziehungsweise Rechteinhaber darin eingewilligt haben oder eine andere tragfähige Rechtsgrundlage besteht.

08

Mängel und Korrekturen

Technische Mängel sollen nach Entdeckung nachvollziehbar mitgeteilt werden. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt. Geschmackliche Abweichungen, die dem vereinbarten Stil entsprechen, begründen allein keinen Mangel.

Nachträgliche Änderungen außerhalb der vereinbarten Bearbeitung können gesondert angeboten und berechnet werden.

09

Haftung

Ljubo Fotografie haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Für Datenverlust, der durch eine zumutbare Datensicherung des Auftraggebers vermeidbar gewesen wäre, besteht eine Haftung nur im gesetzlich zwingenden Umfang.

10

Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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